I. Geltung der Bedingungen:
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlielich
aufgrund dieser Geschftsbedingungen. Sie gelten somit auch fr alle knftigen
Geschftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrcklich vereinbart
werden. Sptestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbesttigungen des Kufers unter Hinweis auf
seine Geschfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrcklich
widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von
uns schriftlich besttigt werden.
II. Angebot und Preise:
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben
in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,
Konstruktions- und Materialnderungen im Zuge des technischen Fortschritts
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden
knnen.
2.3. Alle Preise verstehen sich ab Braunschweig oder ab deutsche Grenze bzw. fob
deutscher Einfuhrhafen zuzglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
III. Liefer- und Leistungszeit:
3.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulssig.
3.3. Liefer- und Leistungsverzgerungen aufgrund hherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmglich machen,
wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstrungen, Streik, behrdliche
Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurckzutreten.
3.4. Wir kommen erst dann in Verzug, wenn uns der Kufer schriftlich eine
Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Der Kufer ist im Falle es
Verzuges berechtigt, nach einer Mahnung mit Nachfristsetzung von 4 Wochen vom
Vertrag zurcktreten. Im Falle des Verzuges kann der Kufer stattdessen nach
seiner Wahl eine Verzugsentschdigung in Hhe von 1 ½ % fr jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch hchstens bis zu 15 % des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen geltend machen. Darber
hinausgehende Ansprche, insbesondere Schadenersatzansprche jedweder Art, sind
ausgeschlossen.
IV. Versand und Gefahrenbergang:
4.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kufers. Eine
Versicherung der Ware gegen Transportschden erfolgt nur auf ausdrcklichen
Wunsch und Kosten des Kufers.
4.2. Die Gefahr geht auf den Kufer ber, sobald die Sendung an die den
Transport ausfhrende Person bergeben worden ist oder zwecks Versendung unser
Lager bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen verlassen hat.
4.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzgert oder unmglich gemacht,
geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den
Kufer auf diesen ber.
V. Gewhrleistung und Haftung:
5.1. Wir gewhrleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmngeln sind; die Gewhrleistungsfrist betrgt sechs Monate ab dem
Zeitpunkt des Gefahrenbergangs (Ziff.4.). Dem Kufer ist bekannt, dass wir
unsere Ware berwiegend von Lieferanten beziehen und Gewhrleistungsrechte mit
Aussicht auf Erfolg u.a. nur geltend machen knnen, wenn auch wir die Mngelrge
unverzglich erheben.
5.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, nderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfllt jede Gewhrleistung.
Das gleiche gilt, wenn die Mngel aufgrund vom Kufer zu vertretenden ueren
Einwirkungen oder Einflssen auftreten.
5.3. Der Kufer hat uns Mngel unverzglich, sptestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mngel, die auch bei
sorgfltiger Prfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden knnen, sind
uns unverzglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.4. Im Falle einer Mitteilung des Kufers, dass die Produkte nicht der
Gewhrleistung entsprechen, knne wir nach unserer Wahl verlangen, dass
- das schadhafte Teil bzw. Gert mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und
anschlieender Rcksendung an uns geschickt wird;
- der Kufer das schadhafte Teil bzw. Gert bereithlt und von uns ein
Servicetechniker zum Kufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Kufer verlangt, dass Gewhrleistungsarbeiten an einem von ihm
bestimmten Ort vorgenommen werden, knnen wir diesem Verlangen entsprechen,
wobei unter die Gewhrleistung fallende Teile nicht berechnet werden, whrend
Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardstzen zu bezahlen sind.
5.5. ber die Nachbesserung hinausgehende Ansprche des Kufers, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung und Minderung unabhngig von einem
Fehlschlagen der Nachbesserung sowie Kndigung und Schadensersatz irgendwelcher
Art insbesondere fr Folgeschden, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere
nicht fr entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schden aus Ansprchen
Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschden sowie fr aufgezeichnete Daten.
Der Haftungsausschluss gilt weiter fr Schadenersatzansprche des Kufers aus
Verschulden bei Vertragsabschlu, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus
positiver Vertragsverletzung, insbesondere fr Mangelfolgeschden, aus
unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgrnden. Die Haftungsbeschrnkungen
und Haftungsausschlsse gelten jedoch nicht fr Schden, die durch uns oder
unsere Erfllungsgehilfen vorstzlich oder grob fahrlssig verursacht worden
sind. Unberhrt bleibt auch die Haftung fr zugesicherte Eigenschaften. Der
Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht
bersteigen, den wir bei Vertragsabschlu unter Bercksichtigung der Umstnde ,
die wir gekannt haben oder htten kennen mssen, als mgliche Folge der
Vertragsverletzung htten voraussehen mssen. Gelingt es uns nicht, einen Fehler
innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, kann der Kufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Preises oder Rckgngigmachung des Vertrages verlangen. Dies
gilt nicht, wenn der Fehler nicht erheblich ist.
5.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn
der Kufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfllt hat.
5.7. Gewhrleistungsansprche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kufer zu
und sind nicht abtretbar.
VI. Eigentumsvorbehalt:
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollstndigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen
gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
6.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets fr uns als Hersteller, jedoch
ohne Verpflichtung fr uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so
wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kufers an der
einheitlichen Sache wertanteilsmig (Rechnungswert) auf uns bergeht. Der
Kufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
6.3. Der Kufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemen
Geschftsverkehr zu verarbeiten und zu veruern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfndung oder Sicherungsbereignungen sind unzulssig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Kufer bereits jetzt sicherungshalber in
vollem Umfange an uns ab. Wir ermchtigen den Kufer in stets widerruflicher
Weise, die an uns abgetretenen Forderungen fr seine Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kufer die Abtretung offen
legen und jedem die erforderlichen Ausknfte und Unterlagen geben.
6.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfndung,
wird der Kufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzglich
benachrichtigen. Kosten und Schden trgt der Kufer.
6.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kufers
zurckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurcknahme sowie der Pfndung der
Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet) kein Rcktritt vom Vertrag.
VII. Zahlung
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 3 Wochen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kufers,
Zahlungen zunchst auf dessen ltere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunchst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.3. Gert der Kufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab, Zinsen in bankblicher Hhe, mindestens jedoch in Hhe von 5 %
ber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.4. Kommt der Kufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgem nach
oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstnde bekannt, die
die Kreditwrdigkeit des Kufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fllig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
7.5. Der Kufer ist zur Aufrechnung, Zurckhaltung oder Minderung, auch wenn
Mngelrgen oder Gegenansprche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir
ausdrcklich zustimmen oder wenn die Gegenansprche rechtskrftig festgestellt
worden sind.
VIII. Schutzrecht:
8.1. Der Kufer wird uns unverzglich und schriftlich unterrichten, falls er auf
Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch ein von uns geliefertes Produkt
hingewiesen wird. Wir sind berechtigt, den Kufer gegen Ansprche auf eigene
Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns
geliefertes Produkt gesttzt sind. Sodann werden wir dem Kufer grundstzlich
das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht mglich ist, werden wir nach
eigener Wahl dieses Produkt derart abndern oder ersetzen, dass das Schutzrecht
nicht verletzt wird oder das Produkt zurcknehmen und den Kaufpreis abzglich
eines Betrages fr gewhrte Nutzungsmglichkeit erstatten.
8.2. Der Kufer wird uns gegenber allen Ansprchen des Inhabers derartiger
Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass
wir Instruktionen des Kufers befolgt haben oder der Kufer das Produkt ndert
oder in ein System integriert. Im brigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff.
5.4. entsprechend.
8.3. Von uns zur Verfgung gestellte Programme und dazugehrige Dokumentationen
sind nur fr den eigenen Gebrauch des Kufers im Rahmen einer einfachen, nicht
bertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschlielich auf von uns gelieferten
Produkten. Der Kufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere
schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugnglich machen, auch nicht bei
Weiterveruerung unserer Hardware. Kopien drfen lediglich fr Archivzwecke,
als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf
Kopien anzubringen.
IX. Exportvorbehalt:
Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Lnder bedarf unserer schriftlichen
Einwilligung, unabhngig davon, dass der Kufer fr das Einholen jeglicher
behrdlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
X. Erfllungsort und Gerichtsstand:
10.1. Erfllungsort ist Braunschweig.
10.2. Gerichtsstand fr das gerichtliche Mahnverfahren ist das fr Braunschweig
zustndige Gericht, soweit Gerichtsstandvereinbarung zulssig. Im Verkehr mit
Kunden im Sinne des 24 Abs.1 AGBG (Kaufleute) ist Gerichtsstand ausschlielich
Braunschweig. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kufers zu klagen.
10.3. Es gilt ausschlielich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht
der Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere auch fr die Inhaltskontrolle
der vereinbarten Geschftsbedingungen und somit auch fr die
Haftungsbeschrnkung bei Lieferungen in das europische Ausland mageblich. Die
Anwendung von EG-Normen ist soweit zulssig ausdrcklich ausgeschlossen.
XI. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, bleiben die brigen Bestimmungen unberhrt und die nichtigen, unwirksam
oder anfechtbaren Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulssiger Weise mglichst
genau erreicht wird. Das gilt auch fr eventuell ergnzungsbedrftige Lcken.
(Oktober 1998)