FAIL (the browser should render some flash content, not this).

Allgemeine Geschftsbedingungen der I+ME ACTIA GmbH

I. Geltung der Bedingungen:

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlielich aufgrund dieser Geschftsbedingungen. Sie gelten somit auch fr alle knftigen Geschftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrcklich vereinbart werden. Sptestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbesttigungen des Kufers unter Hinweis auf seine Geschfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrcklich widersprochen.

1.2. Abweichungen von diesen Geschftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich besttigt werden.

II. Angebot und Preise:


2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialnderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden knnen.

2.3. Alle Preise verstehen sich ab Braunschweig oder ab deutsche Grenze bzw. fob deutscher Einfuhrhafen zuzglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

III. Liefer- und Leistungszeit:


3.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulssig.

3.3. Liefer- und Leistungsverzgerungen aufgrund hherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstrungen, Streik, behrdliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurckzutreten.

3.4. Wir kommen erst dann in Verzug, wenn uns der Kufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Der Kufer ist im Falle es Verzuges berechtigt, nach einer Mahnung mit Nachfristsetzung von 4 Wochen vom Vertrag zurcktreten. Im Falle des Verzuges kann der Kufer stattdessen nach seiner Wahl eine Verzugsentschdigung in Hhe von 1 ½ % fr jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch hchstens bis zu 15 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen geltend machen. Darber hinausgehende Ansprche, insbesondere Schadenersatzansprche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

IV. Versand und Gefahrenbergang:


4.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kufers. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschden erfolgt nur auf ausdrcklichen Wunsch und Kosten des Kufers.

4.2. Die Gefahr geht auf den Kufer ber, sobald die Sendung an die den Transport ausfhrende Person bergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen verlassen hat.

4.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzgert oder unmglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kufer auf diesen ber.

V. Gewhrleistung und Haftung:


5.1. Wir gewhrleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmngeln sind; die Gewhrleistungsfrist betrgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenbergangs (Ziff.4.). Dem Kufer ist bekannt, dass wir unsere Ware berwiegend von Lieferanten beziehen und Gewhrleistungsrechte mit Aussicht auf Erfolg u.a. nur geltend machen knnen, wenn auch wir die Mngelrge unverzglich erheben.

5.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfllt jede Gewhrleistung. Das gleiche gilt, wenn die Mngel aufgrund vom Kufer zu vertretenden ueren Einwirkungen oder Einflssen auftreten.

5.3. Der Kufer hat uns Mngel unverzglich, sptestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mngel, die auch bei sorgfltiger Prfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden knnen, sind uns unverzglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5.4. Im Falle einer Mitteilung des Kufers, dass die Produkte nicht der Gewhrleistung entsprechen, knne wir nach unserer Wahl verlangen, dass
- das schadhafte Teil bzw. Gert mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschlieender Rcksendung an uns geschickt wird;
- der Kufer das schadhafte Teil bzw. Gert bereithlt und von uns ein Servicetechniker zum Kufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Kufer verlangt, dass Gewhrleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, knnen wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewhrleistung fallende Teile nicht berechnet werden, whrend Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardstzen zu bezahlen sind.

5.5. ber die Nachbesserung hinausgehende Ansprche des Kufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung und Minderung unabhngig von einem Fehlschlagen der Nachbesserung sowie Kndigung und Schadensersatz irgendwelcher Art insbesondere fr Folgeschden, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht fr entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schden aus Ansprchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschden sowie fr aufgezeichnete Daten. Der Haftungsausschluss gilt weiter fr Schadenersatzansprche des Kufers aus Verschulden bei Vertragsabschlu, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere fr Mangelfolgeschden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgrnden. Die Haftungsbeschrnkungen und Haftungsausschlsse gelten jedoch nicht fr Schden, die durch uns oder unsere Erfllungsgehilfen vorstzlich oder grob fahrlssig verursacht worden sind. Unberhrt bleibt auch die Haftung fr zugesicherte Eigenschaften. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht bersteigen, den wir bei Vertragsabschlu unter Bercksichtigung der Umstnde , die wir gekannt haben oder htten kennen mssen, als mgliche Folge der Vertragsverletzung htten voraussehen mssen. Gelingt es uns nicht, einen Fehler innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, kann der Kufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rckgngigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Fehler nicht erheblich ist.

5.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfllt hat.

5.7. Gewhrleistungsansprche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kufer zu und sind nicht abtretbar.

VI. Eigentumsvorbehalt:


6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollstndigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.

6.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets fr uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung fr uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmig (Rechnungswert) auf uns bergeht. Der Kufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

6.3. Der Kufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemen Geschftsverkehr zu verarbeiten und zu veruern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfndung oder Sicherungsbereignungen sind unzulssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermchtigen den Kufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen fr seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Ausknfte und Unterlagen geben.

6.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfndung, wird der Kufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzglich benachrichtigen. Kosten und Schden trgt der Kufer.

6.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kufers zurckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurcknahme sowie der Pfndung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rcktritt vom Vertrag.

VII. Zahlung


7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 3 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kufers, Zahlungen zunchst auf dessen ltere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunchst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.3. Gert der Kufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in bankblicher Hhe, mindestens jedoch in Hhe von 5 % ber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7.4. Kommt der Kufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgem nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstnde bekannt, die die Kreditwrdigkeit des Kufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fllig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7.5. Der Kufer ist zur Aufrechnung, Zurckhaltung oder Minderung, auch wenn Mngelrgen oder Gegenansprche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrcklich zustimmen oder wenn die Gegenansprche rechtskrftig festgestellt worden sind.

VIII. Schutzrecht:


8.1. Der Kufer wird uns unverzglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind berechtigt, den Kufer gegen Ansprche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gesttzt sind. Sodann werden wir dem Kufer grundstzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht mglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abndern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurcknehmen und den Kaufpreis abzglich eines Betrages fr gewhrte Nutzungsmglichkeit erstatten.

8.2. Der Kufer wird uns gegenber allen Ansprchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kufers befolgt haben oder der Kufer das Produkt ndert oder in ein System integriert. Im brigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 5.4. entsprechend.

8.3. Von uns zur Verfgung gestellte Programme und dazugehrige Dokumentationen sind nur fr den eigenen Gebrauch des Kufers im Rahmen einer einfachen, nicht bertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschlielich auf von uns gelieferten Produkten. Der Kufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugnglich machen, auch nicht bei Weiterveruerung unserer Hardware. Kopien drfen lediglich fr Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

IX. Exportvorbehalt:


Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Lnder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhngig davon, dass der Kufer fr das Einholen jeglicher behrdlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

X. Erfllungsort und Gerichtsstand:


10.1. Erfllungsort ist Braunschweig.

10.2. Gerichtsstand fr das gerichtliche Mahnverfahren ist das fr Braunschweig zustndige Gericht, soweit Gerichtsstandvereinbarung zulssig. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des 24 Abs.1 AGBG (Kaufleute) ist Gerichtsstand ausschlielich Braunschweig. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kufers zu klagen.

10.3. Es gilt ausschlielich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere auch fr die Inhaltskontrolle der vereinbarten Geschftsbedingungen und somit auch fr die Haftungsbeschrnkung bei Lieferungen in das europische Ausland mageblich. Die Anwendung von EG-Normen ist soweit zulssig ausdrcklich ausgeschlossen.

XI. Salvatorische Klausel:


Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die brigen Bestimmungen unberhrt und die nichtigen, unwirksam oder anfechtbaren Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulssiger Weise mglichst genau erreicht wird. Das gilt auch fr eventuell ergnzungsbedrftige Lcken.

(Oktober 1998)

I+ME ACTIA GmbH
www.diagnosewerkstatt.de
© 2009 | Haftungsausschluss
Über Actia   |    Download   |    Suche   |    Support   |    Sitemap